Datenschutzerklärung

 

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Schule. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Leitung der Oberschule Lengefeld. Eine Nutzung der Internetseiten der Oberschule Lengefeld ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Oberschule Lengefeld geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. 

 

Die Oberschule Lengefeld hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. 

 

1. Begriffsbestimmungen 

Die Datenschutzerklärung der Oberschule Lengefeld beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern. 

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: 

a)    personenbezogene Daten

  • Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b)    betroffene Person

  • Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c)    Verarbeitung

  • Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d)    Einschränkung der Verarbeitung

  • Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e)    Profiling

  • Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f)     Pseudonymisierung

  • Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

  • Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h)    Auftragsverarbeiter

  • Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i)      Empfänger

  • Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j)      Dritter

  • Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k)    Einwilligung

  • Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.


2. NAME UND AN­SCHRIFT DES FÜR DIE VER­AR­BEI­TUNG VER­ANT­WORT­LI­CHEN 

Ver­ant­wort­li­cher im Sin­ne der Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Eu­ropäi­schen Uni­on gel­ten­den Da­ten­schutz­ge­set­ze und an­de­rer Be­stim­mun­gen mit da­ten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:
 
Landesamt für Schule und Bildung
Datenschutzbeauftragter für öffentliche Schulen
Dresdner Straße 78c
01445 Radebeul
E-Mail: dsgvo@lasub.smk.sachsen.de 
 
 

3. COO­KIES 

Die In­ter­net­sei­ten der Oberschule Lengefeld ver­wen­den Coo­kies. Coo­kies sind Text­da­tei­en, wel­che über ei­nen In­ter­net­brow­ser auf ei­nem Com­pu­ter­sys­tem ab­ge­legt und ge­spei­chert wer­den. 
Zahl­rei­che In­ter­net­sei­ten und Ser­ver ver­wen­den Coo­kies. Vie­le Coo­kies ent­hal­ten eine so­ge­nann­te Coo­kie-ID. Eine Coo­kie-ID ist eine ein­deu­ti­ge Ken­nung des Coo­kies. Sie be­steht aus ei­ner Zei­chen­fol­ge, durch wel­che In­ter­net­sei­ten und Ser­ver dem kon­kre­ten In­ter­net­brow­ser zu­ge­ord­net wer­den kön­nen, in dem das Coo­kie ge­spei­chert wur­de. Dies er­mög­licht es den be­such­ten In­ter­net­sei­ten und Ser­vern, den in­di­vi­du­el­len Brow­ser der be­trof­fe­nen Per­son von an­de­ren In­ter­net­brow­sern, die an­de­re Coo­kies ent­hal­ten, zu un­ter­schei­den. Ein be­stimm­ter In­ter­net­brow­ser kann über die ein­deu­ti­ge Coo­kie-ID wie­der­er­kannt und iden­ti­fi­ziert wer­den. 
Durch den Ein­satz von Coo­kies kann die Oberschule Lengefeld den Nut­zern die­ser In­ter­net­sei­te nut­zer­freund­li­che­re Ser­vices be­reit­stel­len, die ohne die Coo­kie-Set­zung nicht mög­lich wä­ren. 
Mit­tels ei­nes Coo­kies kön­nen die In­for­ma­tio­nen und An­ge­bo­te auf un­se­rer In­ter­net­sei­te im Sin­ne des Be­nut­zers op­ti­miert wer­den. Coo­kies er­mög­li­chen uns, wie be­reits er­wähnt, die Be­nut­zer un­se­rer In­ter­net­sei­te wie­der­zu­er­ken­nen. Zweck die­ser Wie­der­er­ken­nung ist es, den Nut­zern die Ver­wen­dung un­se­rer In­ter­net­sei­te zu er­leich­tern. Der Be­nut­zer ei­ner In­ter­net­sei­te, die Coo­kies ver­wen­det, muss bei­spiels­wei­se nicht bei je­dem Be­such der In­ter­net­sei­te er­neut sei­ne Zu­gangs­da­ten ein­ge­ben, weil dies von der In­ter­net­sei­te und dem auf dem Com­pu­ter­sys­tem des Be­nut­zers ab­ge­leg­ten Coo­kie über­nom­men wird.
Die be­trof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch un­se­re In­ter­net­sei­te je­der­zeit mit­tels ei­ner ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des ge­nutz­ten In­ter­net­brow­sers ver­hin­dern und da­mit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wi­der­spre­chen. Fer­ner kön­nen be­reits ge­setz­te Coo­kies je­der­zeit über ei­nen In­ter­net­brow­ser oder an­de­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht wer­den. Dies ist in al­len gän­gi­gen In­ter­net­brow­sern mög­lich. De­ak­ti­viert die be­trof­fe­ne Per­son die Set­zung von Coo­kies in dem ge­nutz­ten In­ter­net­brow­ser, sind un­ter Um­s­tän­den nicht alle Funk­tio­nen un­se­rer In­ter­net­sei­te voll­um­fäng­lich nutz­bar. 
 

4. ER­FAS­SUNG VON ALL­GE­MEI­NEN DA­TEN UND IN­FOR­MA­TIO­NEN 

Die In­ter­net­sei­te der Oberschule Lengefeld er­fasst mit je­dem Auf­ruf der In­ter­net­sei­te durch eine be­trof­fe­ne Per­son oder ein au­to­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­mei­nen Da­ten und In­for­ma­tio­nen. Die­se all­ge­mei­nen Da­ten und In­for­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers ge­spei­chert. Er­fasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zu­grei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Be­triebs­sys­tem, (3) die In­ter­net­sei­te, von wel­cher ein zu­grei­fen­des Sys­tem auf un­se­re In­ter­net­sei­te ge­langt (so­ge­nann­te Re­fer­rer), (4) die Un­ter­web­sei­ten, wel­che über ein zu­grei­fen­des Sys­tem auf un­se­rer In­ter­net­sei­te an­ge­steu­ert wer­den, (5) das Da­tum und die Uhr­zeit ei­nes Zu­griffs auf die In­ter­net­sei­te, (6) eine In­ter­net-Pro­to­koll-Adres­se (IP-Adres­se), (7) der In­ter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zu­grei­fen­den Sys­tems und (8) sons­ti­ge ähn­li­che Da­ten und In­for­ma­tio­nen, die der Ge­fah­ren­ab­wehr im Fal­le von An­grif­fen auf un­se­re in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me die­nen. 
Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Da­ten und In­for­ma­tio­nen zieht die Oberschule Lengefeld kei­ne Rück­schlüs­se auf die be­trof­fe­ne Per­son. Die­se In­for­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die In­hal­te un­se­rer In­ter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die In­hal­te un­se­rer In­ter­net­sei­te so­wie die Wer­bung für die­se zu op­ti­mie­ren, (3) die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fähig­keit un­se­rer in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik un­se­rer In­ter­net­sei­te zu ge­währ­leis­ten so­wie (4) um Straf­ver­fol­gungs­behör­den im Fal­le ei­nes Cy­ber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen be­reit­zu­stel­len. Die­se an­onym er­ho­be­nen Da­ten und In­for­ma­tio­nen wer­den durch die Oberschule Lengefeld da­her ei­ner­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Da­ten­schutz und die Da­ten­si­cher­heit in un­se­rem Un­ter­neh­men zu er­höhen, um letzt­lich ein op­ti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten si­cher­zu­stel­len. Die an­ony­men Da­ten der Ser­ver-Log­files wer­den ge­trennt von al­len durch eine be­trof­fe­ne Per­son an­ge­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ge­spei­chert. 
 

5. ROU­TI­NE­MÄSSI­GE LÖ­SCHUNG UND SPER­RUNG VON PER­SO­NEN­BE­ZO­GE­NEN DA­TEN 

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten der be­trof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Er­rei­chung des Spei­che­rungs­zwecks er­for­der­lich ist oder so­fern dies durch den Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder ei­nen an­de­ren Ge­setz­ge­ber in Ge­set­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che un­ter­liegt, vor­ge­se­hen wur­de. 
Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder ei­nem an­de­ren zu­stän­di­gen Ge­setz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten rou­ti­ne­mäßig und ent­spre­chend den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ge­sperrt oder gelöscht. 
 

6. RECH­TE DER BE­TROF­FE­NEN PER­SON 

A) RECHT AUF BE­S­TÄ­TI­GUNG

  • Jede be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­geräum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Be­s­tä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie be­tref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine be­trof­fe­ne Per­son die­ses Be­s­tä­ti­gungs­recht in An­spruch neh­men, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

B) RECHT AUF AUS­KUNFT

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, je­der­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen un­ent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son ge­spei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten und eine Ko­pie die­ser Aus­kunft zu er­hal­ten. Fer­ner hat der Eu­ropäi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der be­trof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de In­for­ma­tio­nen zu­ge­stan­den:
    • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
    • die Ka­te­go­ri­en per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten, die ver­ar­bei­tet wer­den
    • die Empfän­ger oder Ka­te­go­ri­en von Empfän­gern, ge­genüber de­nen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten of­fen­ge­legt wor­den sind oder noch of­fen­ge­legt wer­den, ins­be­son­de­re bei Empfän­gern in Dritt­län­dern oder bei in­ter­na­tio­na­len Or­ga­ni­sa­tio­nen
    • falls mög­lich die ge­plan­te Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ge­spei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung die­ser Dau­er
    • das Be­ste­hen ei­nes Rechts auf Be­rich­ti­gung oder Lö­schung der sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder ei­nes Wi­der­spruchs­rechts ge­gen die­se Ver­ar­bei­tung
    • das Be­ste­hen ei­nes Be­schwer­de­rechts bei ei­ner Auf­sichts­behör­de
    • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten nicht bei der be­trof­fe­nen Per­son er­ho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren In­for­ma­tio­nen über die Her­kunft der Da­ten
    • das Be­ste­hen ei­ner au­to­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­filing ge­mäß Ar­ti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zu­min­dest in die­sen Fäl­len — aus­sa­ge­kräf­ti­ge In­for­ma­tio­nen über die in­vol­vier­te Lo­gik so­wie die Trag­wei­te und die an­ge­streb­ten Aus­wir­kun­gen ei­ner der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die be­trof­fe­ne Per­son
  • Fer­ner steht der be­trof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten an ein Dritt­land oder an eine in­ter­na­tio­na­le Or­ga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. So­fern dies der Fall ist, so steht der be­trof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die ge­eig­ne­ten Ga­ran­ti­en im Zu­sam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu er­hal­ten.
  • Möch­te eine be­trof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in An­spruch neh­men, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

C) RECHT AUF BE­RICH­TI­GUNG

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, die un­ver­züg­li­che Be­rich­ti­gung sie be­tref­fen­der un­rich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der be­trof­fe­nen Per­son das Recht zu, un­ter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­s­tän­di­gung un­voll­s­tän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten — auch mit­tels ei­ner er­gän­zen­den Er­klä­rung — zu ver­lan­gen.
  • Möch­te eine be­trof­fe­ne Per­son die­ses Be­rich­ti­gungs­recht in An­spruch neh­men, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

D) RECHT AUF LÖ­SCHUNG (RECHT AUF VER­GES­SEN WER­DEN)

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten un­ver­züg­lich gelöscht wer­den, so­fern ei­ner der fol­gen­den Grün­de zu­trifft und so­weit die Ver­ar­bei­tung nicht er­for­der­lich ist:
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten wur­den für sol­che Zwe­cke er­ho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
    • Die be­trof­fe­ne Per­son wi­der­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung ge­mäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO stütz­te, und es fehlt an ei­ner an­der­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung.
    • Die be­trof­fe­ne Per­son legt ge­mäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wi­der­spruch ge­gen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen be­rech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die be­trof­fe­ne Per­son legt ge­mäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wi­der­spruch ge­gen die Ver­ar­bei­tung ein.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten wur­den un­recht­mäßig ver­ar­bei­tet.
    • Die Lö­schung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ist zur Er­fül­lung ei­ner recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten er­for­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che un­ter­liegt.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten wur­den in Be­zug auf an­ge­bo­te­ne Diens­te der In­for­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ge­mäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO er­ho­ben.
  • So­fern ei­ner der oben ge­nann­ten Grün­de zu­trifft und eine be­trof­fe­ne Per­son die Lö­schung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten, die bei dem Gym­na­si­um Zschopau ge­spei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter des Gym­na­si­ums Zschopau wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen un­ver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.
  • Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten von dem Gym­na­si­um Zschopau öf­fent­lich ge­macht und ist un­ser Un­ter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher ge­mäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Lö­schung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ver­pflich­tet, so trifft das Gym­na­si­um Zschopau un­ter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Im­ple­men­tie­rungs­kos­ten an­ge­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um an­de­re für die Da­ten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die be­trof­fe­ne Per­son von die­sen an­de­ren für die Da­ten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Lö­schung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten oder von Ko­pi­en oder Re­pli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ver­langt hat, so­weit die Ver­ar­bei­tung nicht er­for­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter des Gym­na­si­ums Zschopau wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge ver­an­las­sen.

E) RECHT AUF EIN­SCHRÄN­KUNG DER VER­AR­BEI­TUNG

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen ge­ge­ben ist:
    • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten wird von der be­trof­fe­nen Per­son be­strit­ten, und zwar für eine Dau­er, die es dem Ver­ant­wort­li­chen er­mög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten zu über­prü­fen.
    • Die Ver­ar­bei­tung ist un­recht­mäßig, die be­trof­fe­ne Per­son lehnt die Lö­schung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten.
    • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die be­trof­fe­ne Per­son benö­tigt sie je­doch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprüchen.
    • Die be­trof­fe­ne Per­son hat Wi­der­spruch ge­gen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die be­rech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen ge­genüber de­nen der be­trof­fe­nen Per­son über­wie­gen.
  • So­fern eine der oben ge­nann­ten Vor­aus­set­zun­gen ge­ge­ben ist und eine be­trof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten, die bei dem Gym­na­si­um Zschopau ge­spei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter des Gym­na­si­ums Zschopau wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­an­las­sen.

F) RECHT AUF DA­TENÜBER­TRAG­BAR­KEIT

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, die sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten, wel­che durch die be­trof­fe­ne Per­son ei­nem Ver­ant­wort­li­chen be­reit­ge­stellt wur­den, in ei­nem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und ma­schi­nen­les­ba­ren For­mat zu er­hal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, die­se Da­ten ei­nem an­de­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Be­hin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten be­reit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, so­fern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung ge­mäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO oder auf ei­nem Ver­trag ge­mäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be b DS-GVO be­ruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe au­to­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren er­folgt, so­fern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung ei­ner Auf­ga­be er­for­der­lich ist, die im öf­fent­li­chen In­ter­es­se liegt oder in Aus­übung öf­fent­li­cher Ge­walt er­folgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wur­de.
  • Fer­ner hat die be­trof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ih­res Rechts auf Da­tenüber­trag­bar­keit ge­mäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu er­wir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten di­rekt von ei­nem Ver­ant­wort­li­chen an ei­nen an­de­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, so­weit dies tech­nisch mach­bar ist und so­fern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten an­de­rer Per­so­nen be­ein­träch­tigt wer­den.
  • Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Da­tenüber­trag­bar­keit kann sich die be­trof­fe­ne Per­son je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des Gym­na­si­ums Zschopau wen­den.

G) RECHT AUF WI­DER­SPRUCH

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ih­rer be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ge­ben, je­der­zeit ge­gen die Ver­ar­bei­tung sie be­tref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO er­folgt, Wi­der­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf die­se Be­stim­mun­gen ge­stütz­tes Pro­filing.
  • Die Oberschule Lengefeld ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten im Fal­le des Wi­der­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den In­ter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der be­trof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprüchen.
  • Ver­ar­bei­tet die Oberschule Lengefeld per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten, um Di­rekt­wer­bung zu be­trei­ben, so hat die be­trof­fe­ne Per­son das Recht, je­der­zeit Wi­der­spruch ge­gen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­filing, so­weit es mit sol­cher Di­rekt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wi­der­spricht die be­trof­fe­ne Per­son ge­genüber der Oberschule Lengefeld der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Di­rekt­wer­bung, so wird die Oberschule Lengefeld die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten nicht mehr für die­se Zwe­cke ver­ar­bei­ten.
  • Zu­dem hat die be­trof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ih­rer be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ge­ben, ge­gen die sie be­tref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten, die bei der Oberschule Lengefeld zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken ge­mäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO er­fol­gen, Wi­der­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Er­fül­lung ei­ner im öf­fent­li­chen In­ter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be er­for­der­lich.
  • Zur Aus­übung des Rechts auf Wi­der­spruch kann sich die be­trof­fe­ne Per­son di­rekt je­den Mit­ar­bei­ter der Oberschule Lengefeld oder ei­nen an­de­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der be­trof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zu­sam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der In­for­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, un­ge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/​58/​EG, ihr Wi­der­spruchs­recht mit­tels au­to­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­ü­ben, bei de­nen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det wer­den.

H) AU­TO­MA­TI­SIER­TE ENT­SCHEI­DUN­GEN IM EIN­ZEL­FALL EIN­SCHLIESS­LICH PRO­FILING

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, nicht ei­ner aus­schließ­lich auf ei­ner au­to­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­filing — be­ru­hen­den Ent­schei­dung un­ter­wor­fen zu wer­den, die ihr ge­genüber recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se er­heb­lich be­ein­träch­tigt, so­fern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Ab­schluss oder die Er­fül­lung ei­nes Ver­trags zwi­schen der be­trof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen er­for­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, de­nen der Ver­ant­wort­li­che un­ter­liegt, zu­läs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten an­ge­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten so­wie der be­rech­tig­ten In­ter­es­sen der be­trof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son er­folgt.
  • Ist die Ent­schei­dung (1) für den Ab­schluss oder die Er­fül­lung ei­nes Ver­trags zwi­schen der be­trof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen er­for­der­lich oder (2) er­folgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son, trifft die Oberschule Lengefeld an­ge­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten so­wie die be­rech­tig­ten In­ter­es­sen der be­trof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Er­wir­kung des Ein­grei­fens ei­ner Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des ei­ge­nen Stand­punkts und auf An­fech­tung der Ent­schei­dung gehört.
  • Möch­te die be­trof­fe­ne Per­son Rech­te mit Be­zug auf au­to­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend ma­chen, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

I) RECHT AUF WI­DER­RUF EI­NER DA­TEN­SCHUTZ­RECHT­LI­CHEN EIN­WIL­LI­GUNG

  • Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ropäi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten je­der­zeit zu wi­der­ru­fen.
  • Möch­te die be­trof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wi­der­ruf ei­ner Ein­wil­li­gung gel­tend ma­chen, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an ei­nen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

 

7. DA­TEN­SCHUTZ BEI BE­WER­BUN­GEN UND IM BE­WER­BUNGS­VER­FAH­REN 

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che er­hebt und ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten von Be­wer­bern zum Zwe­cke der Ab­wick­lung des Be­wer­bungs­ver­fah­rens. Die Ver­ar­bei­tung kann auch auf elek­tro­ni­schem Wege er­fol­gen. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn ein Be­wer­ber ent­spre­chen­de Be­wer­bungs­un­ter­la­gen auf dem elek­tro­ni­schen Wege, bei­spiels­wei­se per E-Mail oder über ein auf der In­ter­net­sei­te be­find­li­ches Web­for­mu­lar, an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt. Schließt der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ei­nen An­stel­lungs­ver­trag mit ei­nem Be­wer­ber, wer­den die über­mit­tel­ten Da­ten zum Zwe­cke der Ab­wick­lung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses un­ter Be­ach­tung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ge­spei­chert. Wird von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen kein An­stel­lungs­ver­trag mit dem Be­wer­ber ge­schlos­sen, so wer­den die Be­wer­bungs­un­ter­la­gen zwei Mo­na­te nach Be­kannt­ga­be der Ab­sa­ge­ent­schei­dung au­to­ma­tisch gelöscht, so­fern ei­ner Lö­schung kei­ne sons­ti­gen be­rech­tig­ten In­ter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges be­rech­tig­tes In­ter­es­se in die­sem Sin­ne ist bei­spiels­wei­se eine Be­weis­pflicht in ei­nem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG). 
 

8. DA­TEN­SCHUTZ­BE­STIM­MUN­GEN ZU EIN­SATZ UND VER­WEN­DUNG VON FACE­BOOK 

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser In­ter­net­sei­te Kom­po­nen­ten des Un­ter­neh­mens Face­book in­te­griert. Face­book ist ein so­zia­les Netz­werk. 
Ein so­zia­les Netz­werk ist ein im In­ter­net be­trie­be­ner so­zia­ler Treff­punkt, eine On­line-Ge­mein­schaft, die es den Nut­zern in der Re­gel er­mög­licht, un­ter­ein­an­der zu kom­mu­ni­zie­ren und im vir­tu­el­len Raum zu in­ter­agie­ren. Ein so­zia­les Netz­werk kann als Platt­form zum Aus­tausch von Mei­nun­gen und Er­fah­run­gen die­nen oder er­mög­licht es der In­ter­net­ge­mein­schaft, per­sön­li­che oder un­ter­neh­mens­be­zo­ge­ne In­for­ma­tio­nen be­reit­zu­stel­len. Face­book er­mög­licht den Nut­zern des so­zia­len Netz­wer­kes un­ter an­de­rem die Er­stel­lung von pri­va­ten Pro­fi­len, den Upload von Fo­tos und eine Ver­net­zung über Freund­schafts­an­fra­gen. 
Be­trei­ber­ge­sell­schaft von Face­book ist die Face­book, Inc., 1 Ha­cker Way, Men­lo Park, CA 94025, USA. Für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten Ver­ant­wort­li­cher ist, wenn eine be­trof­fe­ne Per­son außer­halb der USA oder Ka­na­da lebt, die Face­book Ire­land Ltd., 4 Grand Ca­nal Squa­re, Grand Ca­nal Har­bour, Dub­lin 2, Ire­land. 
Durch je­den Auf­ruf ei­ner der Ein­zel­sei­ten die­ser In­ter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen be­trie­ben wird und auf wel­cher eine Face­book-Kom­po­nen­te (Face­book-Plug-In) in­te­griert wur­de, wird der In­ter­net­brow­ser auf dem in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der be­trof­fe­nen Per­son au­to­ma­tisch durch die je­wei­li­ge Face­book-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, eine Dar­stel­lung der ent­spre­chen­den Face­book-Kom­po­nen­te von Face­book her­un­ter­zu­la­den. Eine Ge­sam­tüber­sicht über alle Face­book-Plug-Ins kann un­ter https://​de­ve­l­o­pers.face­book.com/​docs/​plug­ins/?​lo­ca­le=de_­DE ab­ge­ru­fen wer­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens er­hält Face­book Kennt­nis dar­über, wel­che kon­kre­te Un­ter­sei­te un­se­rer In­ter­net­sei­te durch die be­trof­fe­ne Per­son be­sucht wird. 
So­fern die be­trof­fe­ne Per­son gleich­zei­tig bei Face­book ein­ge­loggt ist, er­kennt Face­book mit je­dem Auf­ruf un­se­rer In­ter­net­sei­te durch die be­trof­fe­ne Per­son und wäh­rend der ge­sam­ten Dau­er des je­wei­li­gen Auf­ent­hal­tes auf un­se­rer In­ter­net­sei­te, wel­che kon­kre­te Un­ter­sei­te un­se­rer In­ter­net­sei­te die be­trof­fe­ne Per­son be­sucht. Die­se In­for­ma­tio­nen wer­den durch die Face­book-Kom­po­nen­te ge­sam­melt und durch Face­book dem je­wei­li­gen Face­book-Ac­count der be­trof­fe­nen Per­son zu­ge­ord­net. Be­tä­tigt die be­trof­fe­ne Per­son ei­nen der auf un­se­rer In­ter­net­sei­te in­te­grier­ten Face­book-But­tons, bei­spiels­wei­se den „Ge­fällt mir“-But­ton, oder gibt die be­trof­fe­ne Per­son ei­nen Kom­men­tar ab, ord­net Face­book die­se In­for­ma­ti­on dem per­sön­li­chen Face­book-Be­nut­zer­kon­to der be­trof­fe­nen Per­son zu und spei­chert die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten. 
Face­book er­hält über die Face­book-Kom­po­nen­te im­mer dann eine In­for­ma­ti­on dar­über, dass die be­trof­fe­ne Per­son un­se­re In­ter­net­sei­te be­sucht hat, wenn die be­trof­fe­ne Per­son zum Zeit­punkt des Auf­rufs un­se­rer In­ter­net­sei­te gleich­zei­tig bei Face­book ein­ge­loggt ist; dies fin­det un­ab­hän­gig da­von statt, ob die be­trof­fe­ne Per­son die Face­book-Kom­po­nen­te an­klickt oder nicht. Ist eine der­ar­ti­ge Über­mitt­lung die­ser In­for­ma­tio­nen an Face­book von der be­trof­fe­nen Per­son nicht ge­wollt, kann die­se die Über­mitt­lung da­durch ver­hin­dern, dass sie sich vor ei­nem Auf­ruf un­se­rer In­ter­net­sei­te aus ih­rem Face­book-Ac­count aus­loggt. 
Die von Face­book ver­öf­fent­lich­te Da­ten­richt­li­nie, die un­ter https://​de-de.face­book.com/​about/​pri­va­cy/ ab­ruf­bar ist, gibt Auf­schluss über die Er­he­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten durch Face­book. Fer­ner wird dort er­läu­tert, wel­che Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten Face­book zum Schutz der Pri­vat­sphä­re der be­trof­fe­nen Per­son bie­tet. Zu­dem sind un­ter­schied­li­che Ap­pli­ka­tio­nen er­hält­lich, die es er­mög­li­chen, eine Da­tenüber­mitt­lung an Face­book zu un­ter­drü­cken. Sol­che Ap­pli­ka­tio­nen kön­nen durch die be­trof­fe­ne Per­son ge­nutzt wer­den, um eine Da­tenüber­mitt­lung an Face­book zu un­ter­drü­cken. 
 


9. DA­TEN­SCHUTZ­BE­STIM­MUN­GEN ZU EIN­SATZ UND VER­WEN­DUNG VON YOUTUBE 

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser In­ter­net­sei­te Kom­po­nen­ten von YouTube in­te­griert. YouTube ist ein In­ter­net-Vi­deo­por­tal, dass Vi­deo-Pu­blis­hern das kos­ten­lo­se Ein­stel­len von Vi­deo­clips und an­de­ren Nut­zern die eben­falls kos­ten­freie Be­trach­tung, Be­wer­tung und Kom­men­tie­rung die­ser er­mög­licht. YouTube ge­stat­tet die Pu­bli­ka­ti­on al­ler Ar­ten von Vi­de­os, wes­halb so­wohl kom­plet­te Film- und Fern­seh­sen­dun­gen, aber auch Mu­sik­vi­de­os, Trai­ler oder von Nut­zern selbst an­ge­fer­tig­te Vi­de­os über das In­ter­net­por­tal ab­ruf­bar sind. 
Be­trei­ber­ge­sell­schaft von YouTube ist die YouTube, LLC, 901 Cher­ry Ave., San Bru­no, CA 94066, USA. Die YouTube, LLC ist ei­ner Toch­ter­ge­sell­schaft der Goog­le Inc., 1600 Am­phi­thea­t­re Pkwy, Moun­tain View, CA 94043-1351, USA. 
Durch je­den Auf­ruf ei­ner der Ein­zel­sei­ten die­ser In­ter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen be­trie­ben wird und auf wel­cher eine YouTube-Kom­po­nen­te (YouTube-Vi­deo) in­te­griert wur­de, wird der In­ter­net­brow­ser auf dem in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der be­trof­fe­nen Per­son au­to­ma­tisch durch die je­wei­li­ge YouTube-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, eine Dar­stel­lung der ent­spre­chen­den YouTube-Kom­po­nen­te von YouTube her­un­ter­zu­la­den. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu YouTube kön­nen un­ter https://​www.youtube.com/​yt/​about/​de/ ab­ge­ru­fen wer­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens er­hal­ten YouTube und Goog­le Kennt­nis dar­über, wel­che kon­kre­te Un­ter­sei­te un­se­rer In­ter­net­sei­te durch die be­trof­fe­ne Per­son be­sucht wird. 
So­fern die be­trof­fe­ne Per­son gleich­zei­tig bei YouTube ein­ge­loggt ist, er­kennt YouTube mit dem Auf­ruf ei­ner Un­ter­sei­te, die ein YouTube-Vi­deo ent­hält, wel­che kon­kre­te Un­ter­sei­te un­se­rer In­ter­net­sei­te die be­trof­fe­ne Per­son be­sucht. Die­se In­for­ma­tio­nen wer­den durch YouTube und Goog­le ge­sam­melt und dem je­wei­li­gen YouTube-Ac­count der be­trof­fe­nen Per­son zu­ge­ord­net. 
YouTube und Goog­le er­hal­ten über die YouTube-Kom­po­nen­te im­mer dann eine In­for­ma­ti­on dar­über, dass die be­trof­fe­ne Per­son un­se­re In­ter­net­sei­te be­sucht hat, wenn die be­trof­fe­ne Per­son zum Zeit­punkt des Auf­rufs un­se­rer In­ter­net­sei­te gleich­zei­tig bei YouTube ein­ge­loggt ist; dies fin­det un­ab­hän­gig da­von statt, ob die be­trof­fe­ne Per­son ein YouTube-Vi­deo an­klickt oder nicht. Ist eine der­ar­ti­ge Über­mitt­lung die­ser In­for­ma­tio­nen an YouTube und Goog­le von der be­trof­fe­nen Per­son nicht ge­wollt, kann die­se die Über­mitt­lung da­durch ver­hin­dern, dass sie sich vor ei­nem Auf­ruf un­se­rer In­ter­net­sei­te aus ih­rem YouTube-Ac­count aus­loggt. 
Die von YouTube ver­öf­fent­lich­ten Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen, die un­ter https://​www.goog­le.de/​intl/​de/​po­li­cies/​pri­va­cy/ ab­ruf­bar sind, ge­ben Auf­schluss über die Er­he­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten durch YouTube und Goog­le. 
 

10. RECHTS­GRUND­LA­GE DER VER­AR­BEI­TUNG 

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient un­se­rem Un­ter­neh­men als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei de­nen wir eine Ein­wil­li­gung für ei­nen be­stimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten zur Er­fül­lung ei­nes Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die be­trof­fe­ne Per­son ist, er­for­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Wa­ren oder die Er­brin­gung ei­ner sons­ti­gen Leis­tung oder Ge­gen­leis­tung not­wen­dig sind, so be­ruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men er­for­der­lich sind, etwa in Fäl­len von An­fra­gen zur un­se­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Un­ter­liegt un­ser Un­ter­neh­men ei­ner recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten er­for­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Er­fül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so ba­siert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten er­for­der­lich wer­den, um le­bens­wich­ti­ge In­ter­es­sen der be­trof­fe­nen Per­son oder ei­ner an­de­ren na­tür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Be­su­cher in un­se­rem Be­trieb ver­letzt wer­den wür­de und dar­auf­hin sein Name, sein Al­ter, sei­ne Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge le­bens­wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen an ei­nen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann wür­de die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO be­ru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO be­ru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge ba­sie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen er­fasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung ei­nes be­rech­tig­ten In­ter­es­ses un­se­res Un­ter­neh­mens oder ei­nes Drit­ten er­for­der­lich ist, so­fern die In­ter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Be­trof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb ge­stat­tet, weil sie durch den Eu­ropäi­schen Ge­setz­ge­ber be­son­ders er­wähnt wur­den. Er ver­trat in­so­weit die Auf­fas­sung, dass ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an­zu­neh­men sein könn­te, wenn die be­trof­fe­ne Per­son ein Kun­de des Ver­ant­wort­li­chen ist (Er­wä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO). 
 

11. BE­RECH­TIG­TE IN­TER­ES­SEN AN DER VER­AR­BEI­TUNG, DIE VON DEM VER­ANT­WORT­LI­CHEN ODER EI­NEM DRIT­TEN VER­FOLGT WER­DEN 

Ba­siert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten auf Ar­ti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist un­ser be­rech­tig­tes In­ter­es­se die Durch­füh­rung un­se­rer Ge­schäft­s­tä­tig­keit zu­guns­ten des Wohl­er­ge­hens all un­se­rer Mit­ar­bei­ter und un­se­rer An­teils­eig­ner. 
 

12. DAU­ER, FÜR DIE DIE PER­SO­NEN­BE­ZO­GE­NEN DA­TEN GE­SPEI­CHERT WER­DEN 

Das Kri­te­ri­um für die Dau­er der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ist die je­wei­li­ge ge­setz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ab­lauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Da­ten rou­ti­ne­mäßig gelöscht, so­fern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung er­for­der­lich sind. 
 

13. GE­SETZ­LI­CHE ODER VER­TRAG­LI­CHE VOR­SCHRIF­TEN ZUR BE­REIT­STEL­LUNG DER PER­SO­NEN­BE­ZO­GE­NEN DA­TEN; ER­FOR­DER­LICH­KEIT FÜR DEN VER­TRAGS­AB­SCHLUSS; VER­PFLICH­TUNG DER BE­TROF­FE­NEN PER­SON, DIE PER­SO­NEN­BE­ZO­GE­NEN DA­TEN BE­REIT­ZU­STEL­LEN; MÖG­LI­CHE FOL­GEN DER NICHT­BE­REIT­STEL­LUNG 

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Be­reit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten zum Teil ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Re­ge­lun­gen (z.B. An­ga­ben zum Ver­trags­part­ner) er­ge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu ei­nem Ver­trags­schluss er­for­der­lich sein, dass eine be­trof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Fol­ge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die be­trof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten be­reit­zu­stel­len, wenn un­ser Un­ter­neh­men mit ihr ei­nen Ver­trag ab­schließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten hät­te zur Fol­ge, dass der Ver­trag mit dem Be­trof­fe­nen nicht ge­schlos­sen wer­den könn­te. Vor ei­ner Be­reit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten durch den Be­trof­fe­nen muss sich der Be­trof­fe­ne an ei­nen un­se­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Un­ser Mit­ar­bei­ter klärt den Be­trof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ge­setz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss er­for­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung be­steht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten be­reit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten hät­te. 
 

14. BE­STE­HEN EI­NER AU­TO­MA­TI­SIER­TEN ENT­SCHEI­DUNGS­FIN­DUNG 

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Un­ter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine au­to­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Pro­filing.
Die­se Da­ten­schutz­er­klä­rung wur­de durch den Da­ten­schutz­er­klä­rungs-Ge­ne­ra­tor der DGD Deut­sche Ge­sell­schaft für Da­ten­schutz GmbH, die als Ex­ter­ner Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter Mit­tel­fran­ken tä­tig ist, in Ko­ope­ra­ti­on mit den Da­ten­schutz An­wäl­ten der Kanz­lei WIL­DE BEU­GER SOL­ME­CKE | Rechts­an­wäl­te er­stellt. 

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